Juni 10th, 2007

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Schäuble hat 2 Persönlichkeiten

Sonntag, Juni 10th, 2007

Also anders kann ich mir das Verhalten seines Ministeriums nicht vorstellen.

Wie schon länger bekannt ist, will Schäuble viele Dinge wegen des neuen internationalen Terrorismus verändern.
So will er den Verteidiungsfall für den Fall einer Flugzeugentführung, er will die Bundeswehr im Innern um Atommeiler vor Anschlägen zu sichern und er will die Onlinedurchsuchungen, damit die bösen Terroristen sich nicht über das Internet koordinieren können.
Das ist eine Persönlichkeit…

Jetzt kommt der CCC mit einem 54 Seitengutachten nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht und zeigt darin auf, wie leicht es ist ein Wahlcomputer zu manipulieren. Genau diese Wahlcomputer die nach und nach in immer mehr Wahllokalen Einzug halten sollen.
Schon letztes Jahr haben Niederländische Hacker zusammen mit dem CCC die Verwundbarkeit der Wahlcomputer gezeigt. Sie haben mit dem Wahlcomputer Schach gespielt.
Das Bundesinnenministerium, welches direkt Schäuble unterstellt ist, vertraut weiter auf die präventive Wirkung des Manipulationsverbots.
Das ist die andere Persönlichkeit.

Bei dem einen reicht die präventive Wirkung des Verbots, bei dem anderen nicht. Interessant!

Ich versteh das nur unter einem Aspekt: Abschaffung der Demokratie.
Es werden unsere Rechte beschnitten, es wird ein Generalverdacht gegen jeden Bürger ausgesprochen und die Grundlage einer Demokratie, die Wahl, wird manipulierbaren Computersystem anvertraut.

Na wenns weiter nix ist…

Remember: Schäuble is watching you!

*Update*
Schäuble tritt das Grundgesetz mit Füßen!

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat vor, die Fingerabdrücke von in Deutschland lebenden Ausländern ohne EU- oder Schweizer Pass künftig zu speichern.

Quelle: Heise.de

Artikel 3 des Grundgesetz in Deutschland

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Noch irgendwelche Fragen?

G8 - Bild sagt mehr als tausend Worte

Sonntag, Juni 10th, 2007

Ich bin ein bewaffneter Aufstand
Quelle: Spiegel.de
Dieses Bild ist das Symbol des erfolgreichen Widerstands gegen die Polizei und das völlige Versagen derselben.

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